TENNIS

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Platz- und Spielordnung

Willkommen auf der Tennisanlage des TSV Oerlinghausen.

Die Anlage steht zu freiem Spiel allen unseren Mitgliedern zur Verfügung. Für den Fall, dass ein Mitglied mit einem Gast spielen möchte, gilt die in Punkt 2. der Spielordnung beschriebene Regelung. 

Im Interesse eines guten Miteinanders sollten die nachfolgenden Regeln beachtet werden. 

Platzordnung 

  1. Die Tennisanlage darf nur mit Tennisschuhen zum Spielen genutzt werden.

  2. Bei trockenem Wetter müssen die Plätze gründlich vor dem Spiel gewässert werden. Wenn im Anschluss keiner spielt, bitte im Anschluss noch mal wässern.

  3. Nach dem Spiel bitte den kompletten Platz inklusive der Ränder mit dem Schleppnetz abziehen.

  4. Schäden bitte umgehend an unseren Platzwart melden. Kontakt: Peter Bunzemeier, Tel. 0151-70514368.

Spielordnung 

  1. Spielberechtigt auf unserer Anlage sind unsere Mitglieder, die sich mit ihrer Online-Anmeldung einen Spieltermin reserviert haben.

  2. Nichtvereinsmitglieder können mit einem ordentlichen Mitglied der Tennisabteilung auf allen Plätzen spielen. Siehe hierzu die separate Regelung Nichtvereinsmitglieder.

  3. Punktspiele sind gegenüber dem allgemeinen Spielbetrieb vorrangig. Die dafür benötigten Plätze sind von den Mannschaftsführern zu blocken.

  4. Mannschaftsführer werden angehalten, nicht benötigte Plätze ihres Regeltrainings freizugeben.

  5. Trainer, bzw. Ihre Schüler, haben ihre Trainerstunden auch über die Platzbuchungsapp zu reservieren.

  6. Als Spielzeit können gewählt werden: 60, 90, 120 Minuten. Für Stadtmeisterschaften sind auch 150 Minuten möglich. Spielbetrieb ist möglich von 9.00 Uhr – 22.00 Uhr. Wenn ein gebuchter Platz nach spätestens 15 Minuten nicht belegt wurde, darf er anderweitig genutzt werden.

  7. Allgemein sollten Kinder und Jugendliche ihr Spiel auf die Zeiten vor 17:00 Uhr legen.

  8. Ü65 Mannschaften müssen ihre Regeltrainingszeit in der Woche vor 18:00 Uhr beenden.

  9. Über die Bespielbarkeit der Anlage oder einzelner Plätze entscheidet der Platzwart oder der Vorstand.

  10. Für die Platzpflege kann die gesamte Anlage oder einzelne Plätze kurzzeitig gesperrt werden.

  11. Änderungen durch den Vorstand sind vorbehalten. 
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